Ausfuhrgenehmigungen für Länder
außerhalb der Europäischen Union

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten aus Spanien in Länder außerhalb der Europäischen Union kann eine vorherige Genehmigung der zuständigen spanischen Denkmalschutz- und Kulturerbebehörden erfordern.

Bei Antiguedades.es übernehmen wir das gesamte Verfahren, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und halten den Käufer auf dem Laufenden, bis das Objekt versandt werden kann.

Zielländer außerhalb der Europäischen Union

Dieses Verfahren kann für Bestellungen gelten, die in jedes Land versandt werden, das nicht zur Europäischen Union gehört.

Zu unseren häufigsten Zielländern gehören die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Kanada, Australien, Japan sowie weitere Länder in Amerika, Asien, Afrika und Ozeanien.

Es ist zu beachten, dass einige Länder geografisch in Europa liegen, jedoch nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Dazu gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Norwegen.

Wann ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich?

In der Regel benötigen Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind und in Länder außerhalb der Europäischen Union ausgeführt werden sollen, eine Ausfuhrgenehmigung, bevor sie Spanien rechtmäßig verlassen dürfen.

Bestimmte Objekte, die weniger als 100 Jahre alt sind, können ebenfalls einer Genehmigungspflicht oder anderen Dokumentationsanforderungen unterliegen, abhängig von ihrem Alter, ihrer Kategorie, ihrem Wert, ihrer Art oder besonderen Umständen.

Aus diesem Grund prüfen wir vor jedem Versand außerhalb der Europäischen Union jedes Objekt einzeln, stellen fest, welche Unterlagen erforderlich sind, und führen die entsprechenden Verfahren bei den spanischen Behörden durch.

Wir übernehmen das gesamte Verfahren

Der Käufer muss selbst keinen Antrag bei den spanischen Behörden stellen.

Sobald der Kauf bestätigt wurde und uns die erforderlichen Angaben zum Käufer und zum Empfänger vorliegen, übernehmen wir:

  • Die Vorbereitung und Einreichung des Ausfuhrantrags.
  • Die Bereitstellung der erforderlichen Fotografien, Beschreibungen und Angaben zum Objekt.
  • Die Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühren und Kosten in Spanien.
  • Die Nachverfolgung des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung.
  • Die Information des Käufers über alle Entwicklungen.
  • Die Vorbereitung der Handels- und Zolldokumente für den Versand.

Die Bearbeitung der Ausfuhrgenehmigung sowie die entsprechenden Gebühren in Spanien übernehmen wir. Dem Käufer entstehen für diese Abwicklung keine zusätzlichen Kosten.

Bearbeitungszeiten

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 2 bis 6 Wochen.

Der Antrag wird normalerweise am Tag des Kaufs oder sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen eingereicht, insbesondere der vollständige Name und die endgültige Lieferadresse des Empfängers.

Die Kommission, die diese Anträge prüft, tritt regelmäßig zusammen, in der Regel einmal im Monat. Aus diesem Grund hängt die Wartezeit weitgehend davon ab, wann der Antrag im Verhältnis zum nächsten Sitzungstermin eingereicht wird.

Wird der Antrag nach Ablauf der Einreichungsfrist für die nächste Sitzung gestellt, kann es erforderlich sein, bis zum darauffolgenden Termin zu warten. Während Ferienzeiten, insbesondere im Sommer, können sich die Bearbeitungszeiten ebenfalls verlängern.

Ausfuhrgenehmigung und zollrechtliche Einstufung

Ein Objekt, für das eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, darf Spanien erst dann rechtmäßig verlassen, wenn diese Genehmigung erteilt wurde.

Die spanische Ausfuhrgenehmigung bestätigt, dass die Ausfuhr des Objekts von den spanischen Behörden genehmigt wurde. Dieses Verfahren ist unabhängig von den Einfuhrformalitäten und der zollrechtlichen Einstufung im Bestimmungsland.

Für Zollzwecke können Objekte, die älter als 100 Jahre sind, als Antiquitäten eingestuft werden und je nach Gesetzgebung des Bestimmungslandes von einer besonderen zollrechtlichen Einstufung, ermäßigten Einfuhrabgaben oder bestimmten Befreiungen profitieren.

Die von uns für den Versand vorbereiteten Unterlagen weisen Art, Alter, Beschreibung und Wert des Objekts eindeutig aus und erleichtern damit die korrekte Einstufung durch die Zollbehörden des Bestimmungslandes.

Die endgültige zollrechtliche Behandlung hängt stets von der Gesetzgebung und den Behörden des Bestimmungslandes ab. Daher führt eine spanische Ausfuhrgenehmigung allein nicht automatisch zu einer Befreiung von Steuern oder Einfuhrabgaben.

Wann wird das Objekt versandt?

Ein Objekt, für das eine Genehmigung erforderlich ist, darf Spanien erst verlassen, wenn die Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.

Während der Bearbeitung des Antrags bleibt die Antiquität reserviert und wird sorgfältig in unseren Geschäftsräumen aufbewahrt.

Sobald wir die Genehmigung erhalten haben, bereiten wir die endgültigen Unterlagen vor, verpacken das Objekt und organisieren den Transport an die vom Käufer angegebene Adresse.

Der Kunde wird über die Erteilung der Genehmigung informiert und erhält die Sendungsverfolgungsnummer, sobald das Paket vom Transportunternehmen übernommen wurde.

Zoll und Steuern im Bestimmungsland

Die spanische Ausfuhrgenehmigung und die Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland sind zwei voneinander getrennte Verfahren.

Objekte, die älter als 100 Jahre sind, können für Zollzwecke als Antiquitäten eingestuft werden und je nach Bestimmungsland von ermäßigten Einfuhrabgaben, Befreiungen oder einer besonderen steuerlichen Behandlung profitieren.

Objekte, die weniger als 100 Jahre alt sind, dürfen für Zollzwecke nicht automatisch als Antiquitäten angesehen werden. Ihre Einfuhr unterliegt der jeweils geltenden zollrechtlichen Einstufung, den Steuern, Abgaben und sonstigen Anforderungen entsprechend der Art des Objekts und der Gesetzgebung des Bestimmungslandes.

In beiden Fällen kann das Bestimmungsland verschiedene Abgaben und Gebühren erheben, darunter:

  • Einfuhrzölle oder sonstige Einfuhrabgaben.
  • Mehrwertsteuer oder andere lokale Steuern.
  • Zollabfertigungsgebühren.
  • Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren des Transportunternehmens.

Soweit solche Kosten anfallen, trägt sie der Käufer. Sie sind weder im Preis des Objekts noch in den Versandkosten enthalten. Ihre Höhe hängt von der Gesetzgebung, der zollrechtlichen Einstufung, dem deklarierten Wert und den Verfahren des jeweiligen Landes ab. Daher ist es nicht immer möglich, im Voraus den genauen Betrag zu bestimmen, den die Zollbehörden im Bestimmungsland erheben werden.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, die in seinem Land erforderlichen Einfuhrformalitäten zu erfüllen, auf Anfragen der Zollbehörden, des Zollvertreters oder des Transportunternehmens zu reagieren, die angeforderten Unterlagen bereitzustellen und die entsprechenden Steuern, Zölle, Gebühren und sonstigen Kosten zu bezahlen.

Wird die Sendung abgelehnt, kann sie nicht zugestellt werden oder wird sie an Antiguedades.es zurückgesandt, weil fällige Beträge nicht bezahlt wurden, Unterlagen fehlen, der Empfänger nicht reagiert oder die erforderlichen Einfuhrformalitäten nicht erfüllt wurden, gehen die dadurch entstehenden Kosten für Rücksendung, Lagerung, Zollabwicklung, Rücktransport oder sonstige unmittelbar mit dieser Situation verbundenen Aufwendungen zu Lasten des Käufers und können von dem gegebenenfalls zu erstattenden Betrag abgezogen werden.

Mit der Sendung enthaltene Unterlagen

Sofern erforderlich, können der Sendung die Handelsrechnung, die Ausfuhrgenehmigung, Unterlagen zum Nachweis des Alters des Objekts sowie die für die Einfuhr erforderlichen Zolldokumente beigefügt werden.

Wir bereiten die Unterlagen klar und ausführlich vor, damit Art, Alter, Beschreibung und Wert des Objekts korrekt nachgewiesen und die Zollabfertigung erleichtert werden können.

Besondere Beschränkungen

Das Vorliegen einer spanischen Ausfuhrgenehmigung garantiert allein nicht, dass jedes Objekt in jedes Land eingeführt werden darf.

Bestimmte Kategorien können zusätzlichen Beschränkungen unterliegen, insbesondere:

  • Antike Schwerter, Blankwaffen und Militaria.
  • Objekte mit Koralle, Elfenbein, Schildpatt oder anderen geschützten Materialien.
  • Objekte mit besonders hohem Wert, Gewicht, Umfang oder besonderer Zerbrechlichkeit.
  • Artikel, die von bestimmten Transportunternehmen nicht angenommen werden.
  • Länder mit besonderen gesetzlichen, zollrechtlichen oder transportbedingten Beschränkungen.

Vor dem Versand prüfen wir sowohl die geltenden Vorschriften als auch die Bedingungen des Transportunternehmens. Sollte eine wesentliche Einschränkung bestehen, informieren wir den Kunden so schnell wie möglich.

Was geschieht, wenn die Genehmigung verweigert wird?

Ausfuhrgenehmigungen werden in der Regel erteilt. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den zuständigen spanischen Behörden.

Sollte die Genehmigung ausnahmsweise verweigert werden, würden wir den Käufer unverzüglich informieren und den entsprechenden Kaufbetrag zurückerstatten.

Erforderliche Angaben

Um das Verfahren einzuleiten, benötigen wir den vollständigen Namen des Käufers oder Empfängers sowie die endgültige Lieferadresse.

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Vorgang und ein bestimmtes Bestimmungsland erteilt. Daher ist es wichtig, dass die angegebenen Daten korrekt und aktuell sind, bevor der Antrag eingereicht wird.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmtes Objekt eine Ausfuhrgenehmigung benötigt oder ob es in Ihr Land versandt werden kann, können Sie uns gerne vor dem Kauf kontaktieren.

Telefon: +34 976 45 39 31
WhatsApp: +34 617 46 85 03
E-Mail: info@antiguedades.es
Kontaktformular: Kontaktieren Sie uns


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